Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln

„Stärkt die Abwehrkräfte“, „gut für die Knochen“ oder „senkt den Cholesterinspiegel“: Solche Aussagen auf Verpackungen und in der Werbung heißen gesundheitsbezogene Angaben, im Fachjargon Health Claims. In der EU sind sie streng geregelt. Aussagen, die einem Lebensmittel eine Wirkung gegen Krankheiten zuschreiben, sind grundsätzlich verboten.

Warum ist das wichtig?

Gesundheitsversprechen beeinflussen Kaufentscheidungen stark und rechtfertigen oft höhere Preise. Die Regeln sollen sicherstellen, dass nur wissenschaftlich geprüfte Aussagen verwendet werden. In der Praxis gibt es dennoch viele Grenzfälle und Verstöße, besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln, im Onlinehandel und in sozialen Medien. Wer die Regeln kennt, kann Werbeaussagen besser einordnen.

Was erlaubt ist und was nicht

Lebensmittel dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden. Das legt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung fest, und es gilt für Etikett, Werbung und Onlineauftritt gleichermaßen. Ausnahmen gibt es nur für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, etwa Trinknahrung, die unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden.

Gesundheitsbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie in der Liste der EU zugelassen sind. Diese Liste enthält mehr als 200 geprüfte Aussagen, überwiegend zu Vitaminen und Mineralstoffen. Sie beschreiben normale Körperfunktionen, etwa „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Das Produkt muss dafür eine ausreichende Menge des Nährstoffs enthalten.

BeispielEinordnung
„Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“zugelassene Angabe, wenn genug Calcium enthalten ist
„Beta-Glucan aus Hafer trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei“zugelassene Angabe bei ausreichender Tagesmenge
„Gut für Ihre Gesundheit“nur erlaubt, wenn eine zugelassene konkrete Angabe danebensteht
„Hilft gegen Arthrose“verboten, weil es sich auf eine Krankheit bezieht
„5 Kilo weniger in zwei Wochen“verboten, Angaben zu Tempo oder Ausmaß der Gewichtsabnahme sind unzulässig
„Von Ärzten empfohlen“in dieser Form unzulässig

Was bedeutet das im Alltag?

Eine zugelassene Angabe bedeutet, dass der Nährstoff eine bestimmte Körperfunktion unterstützt. Sie sagt nichts darüber, ob jemand davon zusätzlich profitiert, der bereits gut versorgt ist. Wer ausgewogen isst, nimmt die meisten Vitamine und Mineralstoffe ohnehin in ausreichender Menge auf.

Für pflanzliche Stoffe wie Ginkgo, Kurkuma oder Artischocke ist die Bewertung der Gesundheitsaussagen in der EU seit Jahren ausgesetzt. Solche Aussagen dürfen unter Übergangsregeln teilweise weiter verwendet werden, obwohl sie nicht wissenschaftlich bestätigt sind. Besonders vorsichtig sollte man bei Produkten sein, die mit Entgiftung, Entschlackung, Fettverbrennung oder Heilung werben.

Wer besonders betroffen ist

Menschen mit chronischen Erkrankungen, ältere Menschen und Eltern sind häufige Zielgruppen von Gesundheitswerbung. Gerade bei ernsten Erkrankungen können falsche Versprechen dazu führen, dass wirksame Behandlungen aufgeschoben werden.

Wann fachliche Einordnung wichtig ist

Häufige Missverständnisse

Ein Produkt mit zugelassener Angabe ist nicht automatisch gesund. Auch eine zuckerreiche Süßigkeit darf mit einer Vitaminangabe werben, wenn sie genug zugesetzte Vitamine enthält. Ebenso bedeutet der Verkauf in der Apotheke nicht, dass die Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels geprüft wurde.

Verwandte Begriffe

Quellen