Ernährungswandel erhält Anerkennung vom vdek für rehabilitative Ernährungsberatung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Leipzig, 12. September 2025 – Ein weiterer wichtiger Schritt für die Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung: Ernährungswandel wurde vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Sachsen, erfolgreich geprüft und für die Durchführung rehabilitativer Ernährungsberatung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V anerkannt.
Damit ist offiziell bestätigt, dass die Konzepte und Schulungsangebote von Ernährungswandel die hohen Anforderungen der Krankenkassen erfüllen. Patient:innen können somit von einem wissenschaftlich fundierten, praxisnahen und qualitätsgesicherten Beratungsangebot profitieren.
„Die Anerkennung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist für uns ein wichtiger Meilenstein. Sie zeigt, dass unsere Arbeit nicht nur präventiv, sondern auch rehabilitativ einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit leisten kann. Wir freuen uns, Patient:innen nun noch umfassender begleiten zu dürfen“, erklärt Friedericke Kirsten, Ernährungsberaterin und Initiatorin von Ernährungswandel.
Den Mitgliedskassen wird die Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für die Leistungen von Ernährungswandel vom vdek empfohlen. Die konkrete Abstimmung erfolgt im Einzelfall mit der jeweils zuständigen Ersatzkasse. Damit eröffnen sich für Patient:innen neue Möglichkeiten, Ernährungsberatung von Ernährungswandel als Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsförderung in Anspruch zu nehmen.
Ausblick
Mit der Anerkennung stärkt Ernährungswandel seine Position als verlässlicher Partner im Gesundheitswesen. Künftig sollen die Angebote weiter ausgebaut und mit innovativen Konzepten ergänzt werden - mit dem Ziel, Menschen dabei zu unterstützen, gesünder zu leben, Ernährungsgewohnheiten positiv zu verändern und Lebensqualität langfristig zu steigern.
Über den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Interessenvertretung der sechs Ersatzkassen – Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) – mit insgesamt rund 28 Millionen Versicherten.
Der vdek repräsentiert die zweitgrößte Kassenart in Deutschland und setzt sich bundesweit für eine qualitativ hochwertige, solidarische und nachhaltige Gesundheitsversorgung ein. Neben seiner Rolle als Spitzenverband auf Bundesebene ist der vdek mit Landesvertretungen in allen Bundesländern präsent und übernimmt dort zentrale Aufgaben der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.